Infos

Weitere Infos zur Sache

09.05.2023 - Gemeinderatssitzung Schönau a.K.

Vortrag/ Bürgerantrag zur geplanten Asphaltierung des Königsseeer Fusswegs (Achwenweg)

mehr ...

Herr Bürgermeister, Damen und Herren aus der Verwaltung, Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, und interessierte Zuhörer, guten Abend alle miteinander.

Meine Name ist Anne Egger und ich darf zusammen mit Manfred Doetsch zum Bürgerantrag sprechen.

Der Bürgerantrag kam zustande, weil viele Bürger der Gemeinde kein Verständnis für die Asphaltierung des Wander- und Radweges haben.

Wir haben bereits einen wunderbaren Weg, der weit über die Gemeindegrenzen durch die Auszeichnung vom DVV bekannt ist. Warum soll dieser Weg zerstört werden und damit eine touristische Attraktion verloren gehen? Wir leben doch von unseren Gästen.

Viele Radfahrer fahren lieber auf dem gekiesten Belag. Aus Gründen der Naturverbundenheit, aber auch einfach deshalb, weil sie ihre Räder im Winter möglichst wenig Salz aussetzen möchten. Und ein asphaltierter Weg müsste gesalzen werden, denn Asphalt ist im Winter und sogar schon in der Übergangszeit, mit dem ersten Frost, sehr viel rutschiger als ein gekiester Weg.

Der sogenannte „Alltagsradweg“, der für die arbeitende Bevölkerung als Alternative zum Auto gedacht wäre, wird hier immer mit der Asphaltierung verbunden. Unser Weg wird aber auch zu einem großen Teil von Touristen genutzt. Vom ADFC gibt es wunderbare Beispiele, die zeigen, dass auf die Charakteristiken von Landschaften Rücksicht genommen wird und diese Wege trotzdem ausgezeichnet werden:

Fußgänger und Wanderer würden bei der geplanten Lösung eindeutig benachteiligt:
In den Engstellen bei der Gärtnerei Sommer und auf den Brücken müssen die Fußgänger auf Asphalt gehen. Die höhere Geschwindigkeit der Radfahrer auf einer Asphalttrasse steigert zudem die Gefahr für alle Wegbenutzer. Nach unseren Informationen werden die neu zu schaffenden Trassen für die Fußgänger im Winter nicht geräumt. D.h. Fußgänger müssten auf blankem gesalzenem Asphalt mit den Radfahrern zurechtkommen. Gar nicht zu sprechen von Familien und Spaziergängern mit Hunden.

Nach unserer Kenntnis wartet das Landratsamt, die „untere Naturschutzbehörde“, noch auf Unterlagen zur endgültigen Bewertung. Eine erste Stellungnahme sieht das Vorhaben kritisch. Insbesondere die Versiegelung des gekiesten Weges und die mögliche Verschandelung der Landschaft. Auch die Biotopfrage ist zu klären.

Zur Finanzierung des ganzen Projekts und den Investitionen für die Asphaltierung haben wir trotz unserer Nachfragen keine verwertbaren Informationen erhalten.

Wie wir erfahren haben, ist die große Brücke über die Ache von Förderungen ausgeschlossen und muss voll auf Kosten der Gemeinde saniert werden. Wenn von 6-stelligen Beträgen gesprochen wird, ist unbekannt, wofür diese eingeplant sind.

Wie wir in Erfahrung bringen konnten, wird versucht Förderungen zu bekommen, aber ob es diese geben wird, und wenn ja, wofür und in welcher Höhe, ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig offen.

 Nicht in Erfahrung bringen konnten wir, ob die Asphaltierung des geplanten Radweges tatsächlich Bedingung für eine Förderung zur Erneuerung der Höllgrabenbrücke ist. Dies ist aus unserer Sicht eine reine Zweckbehauptung, um die Zustimmung zur Asphaltierung zu vergrößern.

Wir hätten alle vorgetragenen Punkte noch viel ausführlicher behandeln können und wir hätten auch noch viel mehr, sehr gute Argumente gegen eine Asphaltierung vorzubringen, doch ist dies im vorgegebenen zeitlichen Rahmen nicht möglich.

Den „Königsseer Fußweg“ zu asphaltiert ist völlig unnötig. Erhaltet diese landschaftliche und touristisch relevante Idylle.

Bitte stimmt für unseren Bürgerantrag!
Danke


Fragen Manfred Doetsch an Bürgermeister und Gemeinderat (vom Bürgermeister nicht zugelassen):

•       Wo steht, dass ein Alltagsradweg asphaltiert werden muss?

•       Wo steht, dass es eine Förderung für die Brückensanierung Höllgraben
nur bei gesamter Radweg-Asphaltierung gibt?

•       Kostenschätzung Sanierung Höllgrabenbrücke?

•       Kostenschätzung Asphaltierung?

Gesetzliche Grundlagen zum Flächensparen

Eine kleine Zusammenfassung

mehr ...

- dies hebt die Bedeutung unversiegelter Flächen hervor

Die vollen Schutzgüter der Umweltprüfung lauten seitdem:

„- Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,

- Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

- Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima

- Landschaft

- kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

- Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.“

Wir wollen den Flächenverbrauch im Freistaat deutlich und dauerhaft senken. Ein schonender Umgang mit der Fläche dient dem Schutz unserer Lebensgrundlagen und unserer Heimat. Wir bekennen uns zum Ziel der Bundesregierung, bis 2030 den Flächenverbrauch auf bundesweit unter 30 ha pro Tag zu reduzieren.

 Auch in Bayern wollen wir sorgsamer mit der Fläche umgehen. Wir werden daher in Bayern eine Richtgröße für den Flächenverbrauch (Siedlungs- und Verkehrsfläche) von 5 ha je Tag im Landesplanungsgesetz anstreben. Dazu werden wir gemeinsam mit den Kommunen wirkungsvolle Steuerungsinstrumente entwickeln.

 Wir starten die bayerische Entsiegelungsprämie. Jeder Quadratmeter, der dauerhaft entsiegelt wird, wird finanziell gefördert. Im Rahmen der Städtebauförderung revitalisieren wir nach dem Prinzip „Innen statt Außen“ innerörtliche Leerstände und Brachen und aktivieren vorhandene innerörtliche Flächen- und Gebäudepotentiale. So sparen wir Flächen, erhöhen die Attraktivität von Ortsmitten und Stadtzentren und verbessern das Investitionsklima vor allem im ländlichen Raum.“

Unsere CSU-Politiker sind für eine FlächenEntsiegelung

"Wir wollen den Flächenverbrauch nachweisbar verringern!"

mehr ...

Leitantrag Arbeitskreises Umweltsicherung und Landesentwicklung vom 7. Dezember 2019
Gemeinsam handeln – der Klima- und Umweltschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Wald- und Flächenverbrauch weiter reduzieren

"Wir wollen den Flächenverbrauch nachweisbar verringern. Schlüssel sind nicht starre Grenzen, sondern ein intelligentes Flächenmanagement, das auch die Mehrfachnutzung verbrauchter Flächen fördert und die Verknüpfung mit flexiblen Anreizprogrammen wie zum Beispiel die Entsiegelungsprämie ..."


Entsiegelung von Flächen!

"Es müssen einfache und unbürokratische Förderinstrumente geschaffen werden, um Kommunen bei der Entsiegelung von bestehenden Flächen wie Gewerbebrachen oder alte Industriegelände zu unterstützen. Eine Entsiegelungsprämie würde den Anreiz deutlich erhöhen, Flächen aus dem Flächenverbrauch herauszunehmen."

Das sind die Voraussetzungen für eine Förderung

Ein kleiner Auszug aus den Förderrichtlineien

mehr ...

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

4. Fördervoraussetzungen
4.1 Antragsteller
Der Antragsteller muss darlegen können, dass

aufgrund seiner finanziellen Möglichkeiten das Vorhaben nur dann realisiert werden kann, wenn er staatliche Zuwendungen erhält (Muster 2 zu Art. 44 BayHO), und

4.2 Vorhaben
Das Vorhaben muss

• nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein,

• die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigen und die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen,

bau- und verkehrstechnisch einwandfrei, den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und Flächen soweit wie möglich schonend und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein, ...

10. Antrag
10.2 Ein Antrag kann erst gestellt werden, wenn das Vorhaben soweit vorbereitet ist, dass der Beginn der Bauarbeiten voraussichtlich alsbald nach Erteilung des Zuwendungsbescheids möglich und eine ungehinderte Durchführung der Bauarbeiten (Baurecht und Grunderwerb gesichert) gewährleistet ist.

11. Antragsunterlagen – Beteiligung der Bauverwaltung
11.2.3 Der Bauverwaltung obliegt die baufachliche Prüfung. Sie erstreckt sich umfassend auf die Fördervoraussetzungen des Teil 1 und die Abstimmung mit den Vorhaben anderer Beteiligter. Hierbei sind im Hinblick auf eine sparsame Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel die Notwendigkeit und Dringlichkeit sowie Art und Umfang des Vorhabens mit aller Sorgfalt zu beurteilen.

11.2.4 Das Ergebnis der Prüfung ist in der baufachlichen Stellungnahme festzuhalten und den Antragsunterlagen hinzuzufügen; 

12. Einreichung, Prüfung und Weiterleitung des Antrags
12.3 Die abschließende Prüfung der Anträge auf Zuwendungen obliegt den Regierungen. Ihnen obliegt dabei die fachliche Koordinierung.

Die baufachliche Stellungnahme gemäß Nr. 11.2.4 dient als Entscheidungshilfe.


"Wir starten die bayerische Entsiegelungsprämie!"

Koalitionsvertrag CSU/Freie Wähler 2018-2023:
"Auch in Bayern wollen wir sorgsamer mit der Fläche umgehen."

mehr ...

"Wir wollen überall in Bayern der Ökologie mehr Gewicht verleihen und setzen auf die Stärkung der Naturparke." 

"Der bayerische Alpenraum ist ein Aushängeschild unseres Landes und ein einmaliger Natur- und Lebensraum. Wir wollen ihn schützen und besonders sensibel weiterentwickeln."

"Wir bewahren die Artenvielfalt. Die Flächen für das Vertragsnaturschutzprogramm wollen wir verdoppeln. Mit der Naturoffensive Bayern geben wir starke Impulse für Artenschutz, Biodiversität und den Schutz von Lebensräumen. Wir stärken die Naturschutzarbeit und Umweltbildung und realisieren ein Netz aus Naturkompetenzzentren."

"Wir wirken dem Insektensterben mit einem ressortübergreifenden Aktionsprogramm für die Insektenvielfalt und mit weiteren Maßnahmen kraftvoll entgegen."

Wir wollen den Flächenverbrauch im Freistaat deutlich und dauerhaft senken. Ein schonender Umgang mit der Fläche dient dem Schutz unserer Lebensgrundlagen und unserer Heimat. Wir bekennen uns zum Ziel der Bundesregierung, bis 2030 den Flächenverbrauch auf bundesweit unter 30 ha pro Tag zu reduzieren.

Auch in Bayern wollen wir sorgsamer mit der Fläche umgehen. Wir werden daher in Bayern eine Richtgröße für den Flächenverbrauch (Siedlungs- und Verkehrsfläche) von 5 ha je Tag im Landesplanungsgesetz anstreben. Dazu werden wir gemeinsam mit den Kommunen wirkungsvolle Steuerungsinstrumente entwickeln.

Wir starten die bayerische Entsiegelungsprämie.