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lt. Förderrichtlinien (Punkt 4.1) des Bay. Staatsministeriums ist die Förderung an Bedingungen geknüpft
"Der Antragsteller muss darlegen können, dass aufgrund seiner finanziellen Möglichkeiten das Vorhaben nur dann realisiert werden kann, wenn er staatliche Zuwendungen erhält."

Dazu der folgende Bericht des Berchtesgadener Anzeigers vom 27.05.2022: