Brauchen wir wirklich einen "Königssee-Highway"?
Die Gemeinde Schönau beabsichtigt, den idyllischen Königsseer Fuß- und Radweg (Achenweg) bis zu 3,50 m breit zu asphaltieren um einen "Alltagsradweg" zu schaffen. Für Fussgänger soll abseits der Königsseer Ache ein alter Fussweg reaktiviert werden.
Die geplante Asphaltstrasse auf dem bisher naturbelassenen Achenweg stößt bei der Bevölkerung auf Unverständnis.
Die geplante Asphaltstrasse auf dem bisher naturbelassenen Achenweg stößt bei der Bevölkerung auf Unverständnis.
Wozu diese Webseite?
Als die Planungen der Gemeinde Schönau publik wurde, schlossen sich Schönauer Bürger spontan zusammen, um einer Zerstörung des idyllischen Fussweges entlang der Königsseer Ache entgegenzuwirken.
Als die Planungen der Gemeinde Schönau publik wurde, schlossen sich Schönauer Bürger spontan zusammen, um einer Zerstörung des idyllischen Fussweges entlang der Königsseer Ache entgegenzuwirken.
Diese Webseite soll über die aktuelle Situation und über die Vorbereitung eines Bürgerbegehrens informieren.
Was können Sie tun? Teilen Sie diese Webseite. Informieren Sie Nachbarn und Bekannte über die Planung der Gemeinde Schönau!
So wirbt die Tourismusregion Berchtesgaden-Königssee mit dem Königssee Fussweg:
Ein Argument der Gemeinde:
Den hohen Zuschuss für eine Brückensanierung gibt
es nur, wenn der Fussweg asphaltiert wird
Den hohen Zuschuss für eine Brückensanierung gibt
es nur, wenn der Fussweg asphaltiert wird
Gefährlich!
Wenn das Vorhaben der Gemeinde umgesetzt wird, kommen ihnen hier auf einer asphaltierten Strasse bald Biker "entgegengeschossen".
Fussweg und Radweg sollen getrennt werden
Für diesen Zweck soll der bisher gemeinsam genutzte, naturnahe Weg geopfert werden.
Die durch eine Asphaltierung herbeigeführten Nachteile, wie z.B. die Zerstörung des prämierten Wandererweges und die Gefährdung der Fussgänger, werden dabei ausser Acht gelassen.
Die Befürworter einer Asphaltierung unterliegen einer Illusion
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Das Vorhaben lässt sich wegen der geografischen Gegebenheiten an der Ache überhaupt nicht praxistauglich umsetzen:
1) Gemeinsam genutzte Engstellen
Wegen der Enge an der Königsseer Ache ist eine durchgängige Trennung des Rad- und Fussweges nicht möglich. Aufgrund langer Engstellen, insbesondere bei der Gärtnerei Sommer, müssten Fussgänger künftig mehrfach von dem abseits der Ache geplanten Fussweg zu asphaltierten Streckenabschnitten wechseln.
2) Auswirkung in der Paxis
Menschen, insbesondere Kinder-, zieht es zum Wasser hin. Sie würden auch weiterhin den direkten Weg, an der schönen Königsseer Ache entlang, bevorzugen.
Das hat die Gemeinde Schönau übrigens schon vor langer Zeit erkannt, denn aus diesem Grund wurde die Pflege des abseits verlaufenden alten Fußwegs aufgegeben.
Auch Rollstuhlfahrer und Familien mit Kinderwagen werden abschnittsweise nicht zu einem neu angelegten Pfad, abseits der Ache wechseln.
3) Zusätzliche Gefährung
Eine asphaltierte Strasse führt erfahrungsgemäß zu höheren Geschwindigkeiten. Man könnte in diesem Fall nicht mehr sorglos an der Ache entlang wandern.
Ausserdem werden Biker dann mit einer hohen Geschwindigkeit in die gemeinsam genutzten Engstellen fahren. Viele haben bekanntlich keine Klingel.
Ein „Schilderwald“ mit Warnhinweisen oder umfangreiche Fahrbahnmarkierungen würden die beschriebenen Probleme nicht lösen.
Wenn es nach den Plänen der Gemeinde Schönau geht, wird hier demnächst eine 3,5 m breite Strasse asphaltiert.
Asphaltierung: Gründe der Befürworter im Gemeinderat
Hier ein kleiner Auszug mit Rechtfertigungen zur geplanten Asphaltierung
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1) Besucher des Skaterplatzes Berchtesgaden
Die Strecke wird von Besuchern des Skaterplatzes wegen ihrer Spezialräder aktuell sehr ungern benutzt.
Wir meinen:
Die auf dem Skaterplatz benutzten Spezialräder entsprechen in der Regel nicht den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung (Beleuchtung etc.) und sind für den Straßenverkehr ohnehin nicht zugelassen.
2) Möglichkeit für Inline-Skater
Ein asphaltierter Radweg wäre eine ideale Strecke für Inline-Skater.
Wir meinen:
Für Inline-Skater ist der Radweg vom Bahnhof bis zur Engedey ideal:
Doppelt so lang und kaum Fußgänger unterwegs.
3) Fahrradübungsstrecke für Kinder
Kinder können hier gut Radfahren lernen.
Wir meinen:
Hierfür ist der Übungsplatz an der Schneewinkelschule wesentlich besser geeignet.
4) Winterdienst
Der Aufwand ist auf dem gekiesten Naturweg größer als auf einer Asphaltfahrbahn.
Wir meinen:
Es müssen die Gesamtkosten betrachtet werden. Der vorgesehene „Alltagsradweg“ erfordert einen wesentlichen höheren Aufwand für den Wintersdienst, da eine ganzjährige Nutzung - insbesondere während der Berufsverkehrszeiten - sicherzustellen ist. Die Gemeinde hätte in diesem Fall weitreichendere gesetzliche Verpflichtungen.
Außerdem würden die Nutzer an einen asphaltierten Weg höhere Anforderungen stellen als einen Naturweg.
5) Asphaltierung ist ein "MUSS"
Eine Asphaltierung ist ein „MUSS“ für das Alltagsradweg-Konzept.
Wir meinen:
Die Gemeinde sollte sich am „Radentscheid Bayern“ orientieren.
Artikel 8 Nr. 5 lautet: „Bei Neubau, Umbau, Ausbau und Sanierung von Straßen und Radwegen ist auf eine Minimierung der Flächeninanspruchnahme und Versiegelungswirkung zu achten.“
6) Trockene Fahrt
Kinder und Erwachsene sollen schnell, trocken und sauber zum Skaterplatz bzw. Arbeitsplatz fahren können.
Wir meinen:
An Tagen mit sehr schlechtem Wetter steht eine bereits vorhandene, asphaltierte Umfahrung zur Verfügung. Der Umweg beträgt lediglich 90 Meter bei einer Steigung von 18,5 Höhenmetern.
Für Alltagsfahrer keine Herausforderung. Alternativ bietet sich an Regentagen zusätzlich die neue, engere Taktung der RVO-Busse an. Sie wurde auf die Berufsverkehrszeiten abgestimmt.
7) Bereiche des Fusswegs sind sowieso schon asphaltiert
Einige Abschnitte des Königsseer-Fußwegs sind ohnehin schon asphaltiert, da macht ein Stück Asphalt mehr doch auch nichts mehr aus.
Anmerkung:
Der Ausbau auf 3 m auf dem Abschnitt von der Schneewinkelschule bis fast zum Gasthof Waldstein legt nahe, dass auch diese Teilstrecke asphaltiert werden könnte. Dies stellte der Bürgermeister im Bericht des BA am 21.11.2021 in Aussicht.
Wir meinen:
Nur weil Teilbereiche der Natur bereits versiegelt wurden, ist das keine Rechtfertigung für weitere, sinnlose Flächenversiegelungen.
8) Fördergelder für die Brückensanierung nur bei einer Asphaltierung
Nur wenn asphaltiert wird, gibt es eine Förderung für die Erneuerung der Höllgrabenbrücke.
Wir meinen:
Das bleibt abzuwarten! Bislang liegen uns keine entsprechenden Hinweise vor.
Wir stehen diesbezüglich mit der Regierung Oberbayern in Kontakt.
9) Zu viele Pfützen
Die vielen Pfützen sollen endlich beseitigt werden, damit die Kleidung der Radlfahrer sauber bleibt.
Wir meinen:
Die Gemeinde Schönau vernachlässigt ihre Wartungsarbeiten. Ende Mai 2023, - also lange nach dem Saisonstart für Touristen-, waren die Winterschäden immer noch nicht ausgebessert.
Anmerkung:
In Lateinamerika werden Naturwege regelmäßig mit einem Räumschild geglättet.
Was in einem Entwicklungsland möglich ist, müsste auch eine reiche Kommune in Deutschland leisten können.
Erste Einschätzung des Landratsamtes
Das Landratsamt Berchtesgadener Land sieht das Vorhaben kritisch
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Am 31. März 2023 lag dem Landratsamt weder eine Anfrage noch ein offizieller Antrag der Gemeinde Schönau vor.
Eingriff in Natur und Landschaft
Das geplante Vorhaben könnte, insbesondere durch die Versiegelung des gekiesten Weges, einen Eingriff nach § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) darstellen.
Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 BNatSchG ist der Verursacher von Eingriffen verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen; unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Für die Kompensationsermittlung wäre folglich die Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) anzuwenden.
Landschaftsbereich für Erholungssuchende
Aus der Sicht des Landratsamtsamtes befindet sich der Königsseer Fußweg in einem landschaftlich sensiblen Bereich, welcher von einer Vielzahl an Erholungssuchenden genutzt wird.
Eine Asphaltierung könnte den Charakter dieses Landschaftsausschnittes verändern und sich negativ auf das Landschaftsbild auswirken.
Im Sinne des Vermeidungsgrundsatzes gemäß § 13 Abs. 1 BNatSchG sollte daher geprüft werden, ob eine Asphaltierung alternativlos ist.
Biotopschutz
Im unmittelbaren Nahbereich des Königsseer Fußwegs befinden sich mehrere Biotope welche geschützt sind. Bei den Biotoptypen handelt es sich hauptsächlich um Gewässerbegleitgehölz, Sumpfwälder, Auwälder sowie Quellen und Quellfluren.
Eine erhebliche Beeinträchtigung oder Zerstörung der vorgenannten Biotope durch direkte oder indirekte Eingriffe kann gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden.
Stellungnahme der Regierung Obb.
E-Mail vom 11.05.2023 - Sachgebiet 31.1 Straßen- und Brückenbau
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Die Gemeinde Schönau am Königssee beabsichtigt den bestehenden Achenweg südlich Berchtesgaden bis zur Untersteiner Straße mit einer Asphaltdeckschicht zu befestigen.
Im Zuge des Ausbaus des Achenweges sollen die Brücken über die Königsseer Ache und den Höllgraben erneuert bzw. saniert werden.
Die Gemeinde Schönau a. Königssee hat dafür einen Antrag auf Förderung bei der Regierung von Oberbayern eingereicht, der sich im Moment in der Prüfung befindet. Eine Abstimmung hinsichtlich Details findet derzeit noch mit der Gemeinde statt.
Der Ausbau des vorhandenen Weges zu einem selbstständigen Radweg erfüllt grundsätzlich die Fördervoraussetzungen nach den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra). Die Maßnahmen an der Höllgrabenbrücke (Verbreiterung des Überbaus) sind Teil des Förderantrags.
Die von der Gemeinde gewählte Art der Ausführung gewährleistet aufgrund der Asphaltbauweise eine ganzjährige und dauerhafte Nutzbarkeit mit hohem Gebrauchswert.
Stellungnahmen von Fachbehörden, aus denen hervorgeht, dass eine Asphaltbauweise aus zwingenden z. B. wasserrechtlichen oder naturschutzfachlichen Gründen nicht möglich ist, liegen der Regierung von Oberbayern nicht vor.
Eine abschließende baufachliche Prüfung erfolgt, sobald alle Unterlagen vorliegen.
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